, Ferramosca Giuseppe

Frondienst-Einsätze und Säumnisfolgen

Im Hinblick auf die Frondienst-Einsätze der Mitglieder wird der Vorstand der Generalversammlung 2026 folgende Regelung beantragen. Hauptgrund für diese Regelung ist die Tatsache, dass es immer wieder zu Absenzen an Frondiensteinsätzen kommt, ohne dass eigenständig ein Ersatz organisiert wird.

1.      Frondienst-Einsätze der Mitglieder:

a)      Die Mannschaften und weitere Mitglieder werden durch den Vorstand den jeweiligen Veranstaltungen des Vereins (z.B. Frühlingsturnier, Schülerturnier, Herbstturnier, etc.) zugeteilt.

b)      Die offiziellen Schiedsrichter des SCS leiten die Spiele der Da-Junioren, sofern diese in der Promotionsklasse spielen.

c)      Die Spieler der 1. und 2. Mannschaft leiten die Spiele der übrigen D-Junioren, solange dies vom Verband in dieser Form akzeptiert wird.

d)      Am Siebner Märt ist jedes Mitglied des Vereins zu einem Arbeitseinsatz verpflichtet, inkl. der Senioren, der Junioren bis Junioren B sowie der Junioren-Trainer.

 

2.      Regelung:

a)      Jedes Mitglied der 1. und 2. Mannschaft, der Senioren und der Junioren-Trainer hat einen Einsatz bei den seiner Gruppe zugeteilten Vereins-Veranstaltungen zu leisten.

b)      Mitglieder, die sich für keinen solchen Einsatz melden, werden eingeteilt.

c)      Im Verhinderungsfall ist selbständig ein Ersatz zu suchen. Gelingt dies nicht, ist das Mitglied säumig.

d)      Jeder Spieler der 1. und 2. Mannschaft hat zusätzlich mindestens 1 Spiel der D-Junioren zu leiten.

e)      Im Verhinderungsfall ist selbständig ein Ersatz zu suchen. Gelingt dies nicht, ist der Spieler säumig.

f)        Siebner Märt: Alle Mitglieder der 1. und 2. Mannschaft, der Senioren, der Junioren A und B sowie der Junioren-Trainer haben am Siebner Märt mindestens eine Arbeitsschicht zu übernehmen.

g)      Mitglieder, die sich für keinen solchen Einsatz melden, werden eingeteilt.

h)      Im Verhinderungsfall ist selbständig ein Ersatz zu suchen. Gelingt dies nicht, ist das Mitglied säumig.

            

3.      Säumnisfolgen 

Wird der Einsatz nicht geleistet, bzw. kein selbständiger Ersatz gestellt, wird das Mitglied wie folgt gebüsst:

3.1.) CHF 100.00 bei der ersten Verfehlung

3.2.) CHF 200.00 bei der zweiten Verfehlung

3.3). Ab der 3. Verfehlung wird eine Busse und/oder Sperre nach Ermessen des Vorstandes ausgesprochen.